Berlin Behörden starten Abschiebung von pro-palästinensischen Aktivisten amid Protesten
Vier Aktivisten stehen vor Abschiebung aus Deutschland, was Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit und EU-Vorschriften aufwirft.
In Berlin stehen vier pro-palästinensische Aktivisten aus Irland, Polen und den Vereinigten Staaten vor Abschiebebefehlen von den deutschen Einwanderungsbehörden, die auf Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit verweisen.
Die Berliner Ausländerbehörde hat angeordnet, dass diese Personen Deutschland bis zum 21. April 2025 verlassen müssen, andernfalls droht ihre Entfernung.
Diese Maßnahme folgt verschiedenen Vorwürfen bezüglich ihrer Teilnahme an Protesten gegen die Maßnahmen der israelischen Regierung im Gazastreifen.
Die Anschuldigungen gegen die Aktivisten umfassen den Widerstand gegen die Strafverfolgungsbehörden während der Auflösung einer Protestveranstaltung, erhebliche öffentliche Unordnung, Beleidigungen sowie die Verwendung von verbotenen Symbolen und Slogans, insbesondere des Satzes 'Vom Fluss zum Meer'.
Weitere Vorwürfe betreffen antisemitische und anti-israelische Äußerungen, die während der Demonstrationen gemacht wurden.
Den Berichten zufolge umfassten die Ereignisse, die zu diesen Anklagen führten, ein Sit-in im Hauptbahnhof von Berlin, eine Straßenblockade und eine Besetzung der Freien Universität Berlin.
In letzterem Vorfall waren alle vier Aktivisten angeblich beteiligt, wobei behauptet wird, dass Universitätsmitarbeiter bedroht und Eigentum beschädigt wurde.
Bisher wurde gegen die betroffenen Personen jedoch keine Straftat verurteilt; im Gegenteil, in einem der Fälle, in dem es um Beleidigungen ging, kam es zu einem Freispruch.
Trotz des Fehlens von Verurteilungen argumentiert das Landesamt für Einwanderung (LEA), dass diese Aktivisten eine 'gegenwärtige Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung' darstellen.
Die Begründung für die Maßnahme der Einwanderungsbehörden scheint aus der Behauptung abzuleiten, dass die Sicherheit Israels Teil des nationalen Interesses Deutschlands sei.
Interne Diskussionen innerhalb des LEA wiesen angeblich auf Bedenken hin, drei EU-Bürger abzuschieben, da höhere Hürden unter den EU-Freizügigkeitsgesetzen für die Ausweisung solcher Personen bestehen.
Die Leiterin der Abteilung für Kriminalitätsbekämpfung und Rückführung im LEA äußerte, dass sie die Anordnung zur Aufhebung der Rechte dieser EU-Bürger auf Freizügigkeit nicht umsetzen könne, da es an Verurteilungen in den angeblichen Strafsachen fehle.
Engelhard Mazanke, der Direktor des LEA, sprach sich ebenfalls gegen den Abschiebebefehl aus.
Dennoch hielt die Senatsverwaltung für Inneres Berlins an der Auffassung fest, dass die Abschiebungen gerechtfertigt seien, und wies das LEA an, mit den Anordnungen fortzufahren.
Die rechtliche Vertretung der Aktivisten hat den Umgang der Regierung als alarmierend und als Zeichen eines problematischen Präzedenzfalls bezeichnet.
Alexander Gorski, ein Anwalt für zwei der betroffenen Personen, warnte, dass die Vorgehensweise an Taktiken extrem rechter Bewegungen erinnere und an kürzliche Abschiebungsfälle in den Vereinigten Staaten gegenüber Aktivisten, die Israel kritisieren, denke.
Gorski hob zudem das rechtliche Prinzip hervor, dass es möglich ist, Ausländer ohne eine Verurteilung abzuschieben, diese Maßnahmen jedoch eine Verhältnismäßigkeit erfordern, die seiner Meinung nach in diesem Fall nicht gegeben sei.
Sollte die Abschiebung durchgeführt werden, wären die Folgen für die betroffenen Aktivisten gravierend.
Der amerikanische Aktivist, eine Transgender-Person, würde nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus dem gesamten Schengen-Raum ausgeschlossen.
Der polnische Aktivist sieht sich einer Abschiebung in ein Land ausgesetzt, in dem sie seit ihrem zehnten Lebensjahr nicht mehr gelebt hat, was möglicherweise ihr etabliertes Leben in Deutschland, wo sie seit mehreren Jahren lebt, erheblich stören könnte.
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