Verdacht auf schwere Verbrechen: Mann in Glauchau wegen Vergewaltigung angeklagt
Ein 42-Jähriger steht vor dem Landgericht Zwickau wegen sexueller Übergriffe auf eine Frau.
Ein 42-Jähriger Mann, identifiziert als Maik V., muss sich wegen schwerer Verbrechen vor dem Landgericht Zwickau verantworten.
Laut Anklage soll er in der Nacht vom 1. Juli 2024 in die Wohnung einer 37-jährigen Frau in Glauchau, Sachsen, eingebrochen sein.
Die Anklage umfasst schwerwiegende Vorwürfe, darunter akute Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, Raub und rechtswidrige Freiheitsentziehung.
Die Staatsanwaltschaft präsentiert DNA-Beweise, die ihn mit dem Verbrechen in Verbindung bringen.
Maik V. soll über ein offenes Fenster im Erdgeschoss in das Schlafzimmer der Opfer eingedrungen sein.
Gegen 3 Uhr morgens wird ihm vorgeworfen, die Frau überwältigt, sie niedergehalten und ihr den Mund mit einem Kissen zugedeckt zu haben, während sie um Hilfe schrie.
Er soll ihre Arme mit medizinischen Binden und Klebeband gefesselt und ihre Augen verbunden haben.
Nach dem Übergriff durchsuchte der Tatausführende die Wohnung und stahl Gegenstände wie das Handy, das Portemonnaie, die Schlüssel und Unterwäsche der Frau.
Staatsanwältin Jennifer Steffens berichtete über die traumatischen Erfahrungen der Betroffenen während der Verhandlung, in der ein Polizeibeamter die spürbare Angst der Frau schilderte, die aufgrund ihrer Fesseln nicht in der Lage war, sich zu bewegen.
Augenzeugenberichten zufolge soll der Täter den Unterkörper der Frau mit einer unbekannten Flüssigkeit übergossen haben, was zu der Befürchtung führte, dass er beabsichtigte, sie in Brand zu setzen.
Nach dem Vorfall wurde Maik V. festgenommen, und ein anschließender DNA-Abgleich bestätigte seine Identität. In der Folge gestand er die Tat.
Es ist zu beachten, dass V. bereits Vorstrafen hatte und vorübergehend aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, weil das Gericht nicht in der Lage war, den Fall innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten zur Verhandlung zu bringen.
Während der Verhandlung betonte der vorsitzende Richter Uwe Zierold die Notwendigkeit, die Opfer zu schützen, und wies den Angeklagten an, jeglichen Kontakt mit der Frau zu vermeiden.
Die Verhandlung wird fortgesetzt, und V. sieht sich der Möglichkeit einer langen Freiheitsstrafe gegenüber, während die rechtlichen Verfahren weitergeführt werden.