Union Berlin erhebt Klage gegen VfL Bochum über umstrittenes Spiel
Bundesligist Union Berlin versucht, frühere Urteile hinsichtlich eines durch einen Wurfgegenstand gestörten Spiels aufzuheben.
Am 26. März 2025 gab Union Berlin bekannt, dass der Klub beim Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der lizenzierten Ligen Klage gegen das umstrittene Spiel gegen VfL Bochum einreichen wird.
Der Streit entstand, nachdem das DFB-Sportgericht und der Bundesgerichtshof dem Spiel aufgrund eines Vorfalls, bei dem angeblich ein Feuerzeug von Union-Fans geworfen wurde und den Bochumer Torhüter Patrick Drewes traf, einen 2:0-Sieg für Bochum zugesprochen hatten.
Die rechtlichen Schritte folgen auf eine Reihe von Urteilen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), insbesondere dem Urteil des Sportgerichts am 9. Januar und dem Urteil des Bundesgerichts am 28. Februar, die beide das Spielergebnis zugunsten von Bochum bestätigten.
Union Berlin möchte diese Entscheidungen im Rahmen ihres erweiterten Berufungsverfahrens aufheben.
Das betreffende Spiel fand am 14. Dezember statt, endete ursprünglich unentschieden mit 1:1 und wurde nach einem Einspruch von Bochum bezüglich des geworfenen Gegenstands erneut aufgelegt.
Die Berufungen gegen diese Urteile führten zur Bestätigung des 2:0-Scoreline zugunsten von Bochum, was Union veranlasst hat, außerhalb des traditionellen DFB-Rahmens nach Rechtsmitteln zu suchen.
Diese rechtliche Strategie stellt einen bedeutenden Schritt für Union Berlin dar, während der Klub Möglichkeiten im Bereich des Sportschiedsverfahrens erkundet, um die früheren Urteile anzufechten und das ursprüngliche Spielergebnis wiederherzustellen.