EU-Digitale-ID-Ansprüche verfälschen, was Brüssel rechtlich von den Mitgliedstaaten verlangen kann.
Die Europäische Union hat einen umfassenden digitalen Identitätsrahmen genehmigt, aber die Einführung wird durch EU-Vorschriften und nationale Umsetzung geregelt – nicht durch einseitige Kontrolle Brüssels über souveräne Staaten.
Der Rahmen der Europäischen Digitalen Identität der Europäischen Union ist ein aktorengetriebenes Regulierungsprojekt, das auf eIDAS 2.0 basiert, einer verbindlichen EU-Verordnung, die 2024 verabschiedet wurde und von den Mitgliedstaaten verlangt, bis Ende 2026 mindestens eine kompatible digitale Identitäts-Wallet bereitzustellen.
Behauptungen, die online kursieren, dass die EU „nichts den Mitgliedstaaten aufdrängen kann“, sind rechtlich unvollständig: EU-Verordnungen, die durch das legislative System des Blocks genehmigt wurden, sind nach ihrer Annahme unmittelbar in den Mitgliedstaaten anwendbar.
Bestätigt ist, dass die EU kein souveränes Land oder Bundesstaat ist.
Die Mitgliedstaaten haben jedoch freiwillig begrenzte rechtliche Kompetenzen durch Verträge an die EU-Institutionen übertragen, einschließlich der Autorität über Teile des digitalen Binnenmarktes.
Im Rahmen dieses Rahmens trat die Verordnung über digitale Identität 2024 im gesamten Block in Kraft.
Die Wallets sind so konzipiert, dass Bürger offizielle Nachweise wie Ausweise, Lizenzen, Diplome und Bankverifikationen in einem standardisierten digitalen Format speichern können, das in der gesamten EU verwendbar ist.
Das geltende EU-Recht besagt auch, dass die Nutzung der Wallet freiwillig für Einzelpersonen bleiben muss, während die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ein konformes System bereitzustellen.