EU-Digitale-ID-Ansprüche stellen falsch dar, was Brüssel den Mitgliedstaaten rechtlich auferlegen kann.
Die Europäische Union hat ein einheitliches digitales Identitätsframework genehmigt, aber die Umsetzung erfolgt durch EU-Vorschriften und nationale Implementierung – nicht durch ein einseitiges Kontrollrecht Brüssels über souveräne Staaten.
Der Rahmen der Europäischen Digitalen Identität der Europäischen Union ist ein akteursgetriebenes Regulierungsprojekt, das auf eIDAS 2.0, einer verbindlichen EU-Verordnung, die 2024 verabschiedet wurde, basiert und die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis Ende 2026 mindestens ein kompatibles digitales Identitäts-Wallet anzubieten.
Behauptungen, dass die EU "nichts den Mitgliedstaaten auferlegen kann", die online kursieren, sind rechtlich unvollständig: EU-Verordnungen, die durch das legislative System des Blocks genehmigt wurden, sind nach ihrer Annahme in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.
Bestätigt wird, dass die EU kein souveräner Staat oder Bundesstaat ist.
Die Mitgliedstaaten haben jedoch freiwillig begrenzte rechtliche Kompetenzen an die EU-Institutionen durch Verträge übertragen, einschließlich der Befugnis über Teile des digitalen Binnenmarktes.
Im Rahmen dieses Gesetzes trat die Verordnung über digitale Identität im Jahr 2024 im gesamten Block in Kraft.
Die Wallets sind so konzipiert, dass Bürger offizielle Nachweise wie Ausweise, Lizenzen, Diplome und Bankenverifizierungen in einem standardisierten digitalen Format speichern können, das in der gesamten EU verwendbar ist.
Das derzeitige EU-Recht besagt außerdem, dass die Nutzung des Wallets für Einzelpersonen freiwillig bleiben muss, während die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ein konformes System bereitzustellen.