Schweizer Wähler lehnen überwältigend eine 50 % Erbschaftsteuer für die Superreichen ab
Referendum scheitert, da über vier Fünftel der Wähler gegen eine umfassende Bundesssteuer auf Nachlässe über 50 Millionen CHF sind.
Am Sonntag lehnten die Schweizer Bürger emphatisch einen vorgeschlagenen bundesweiten Erbschafts- und Schenkungssteuer von 50 Prozent auf Vermögen über 50 Millionen CHF (ungefähr 62 Millionen US-Dollar) ab.
Bei einer Wahlbeteiligung von etwa 42 Prozent gaben mehr als 80 Prozent der Wähler einen „Nein“-Stimmzettel ab.
Die Initiative, die von der Jugendorganisation der linksgerichteten Sozialdemokraten vorangetrieben wurde, hätte einen bedeutenden Wandel in der langjährigen Tradition der kantonalen Erbschaftsregeln in der Schweiz markiert.
Nach dem Vorschlag wären die Einnahmen für klimabezogene Projekte vorgesehen gewesen.
Kritiker — darunter die Bundesregierung, Wirtschaftsführer und Steuerexperten — warnten jedoch, dass die Abgabe die Attraktivität der Schweiz als stabilen, steuerlich günstigen Standort für Familien, Unternehmer und wohlhabende Personen gefährden würde.
Sie argumentierten, dass dies jahrzehntelange Vorhersehbarkeit in der Nachlassplanung untergraben und die Verlegung ins Ausland anregen könnte.
Der regierende Bundesrat der Schweiz hatte zusammen mit beiden Kammern des Parlaments die Wähler geraten, die Maßnahme abzulehnen, wobei Bedenken hinsichtlich rechtlicher Unsicherheit, Störungen von familiengeführten Unternehmen und potenziellen Steuerausfällen bei Abwanderung wohlhabender Einwohner geäußert wurden.
Einige Anwälte und Banker hatten bereits festgestellt, dass selbst die bloße Aussicht auf die Steuer das Private Wealth Management verunsichert hatte und einige Eigentümer von kleinen und mittelständischen Unternehmen dazu veranlasst hatte, ihren Wohnsitz im Land zu überdenken.
Befürworter der Steuer argumentierten, dass die Ultra-Reichen überproportional zur Umweltschädigung beitragen und dass die Einnahmen die Bemühungen zur Minderung des Klimawandels finanzieren könnten — ein Anliegen, das mit langfristigen globalen Verpflichtungen übereinstimmt.
Doch die entscheidende öffentliche Ablehnung unterstreicht das vorherrschende Vertrauen in das dezentralisierte, kantonale Steuersystem der Schweiz und ihr Modell moderater, vorhersehbarer Steuerlasten.
Das Ergebnis bewahrt den status quo der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in den vielfältigen Kantonen des Landes, zumindest vorerst.
Der klare Ablehnungsmargen verringert die Wahrscheinlichkeit, dass ein ähnlicher Bundesvorschlag in naher Zukunft ernsthaft wiederbelebt wird.