Gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler tritt bundesweit in Kraft
Mit Beginn des neuen Schuljahres greift der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder der ersten Grundschulklasse schrittweise bundesweit. Für Kommunen bedeutet die Umsetzung zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen, Personal und Bildungsinfrastruktur.