Deutschlands höchstes Gericht beschränkt den Einsatz von Spyware auf schwerwiegende Straftaten.
Richter entscheiden, dass Überwachungswerkzeuge nur bei schweren Straftaten eingesetzt werden dürfen.
Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden, dass die Polizei Überwachungs-Spionagesoftware nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten einsetzen darf, und bekräftigt damit strenge verfassungsmäßige Schutzmaßnahmen für die digitale Privatsphäre.
Die Entscheidung fällt vor dem Hintergrund wachsender Bedenken hinsichtlich des ungeprüften Einsatzes staatlicher Hacking-Tools und deren Auswirkungen auf die Bürgerrechte.
Rechtsexperten sagen, dass das Urteil die Notwendigkeit richterlicher Aufsicht und eng gefasster Schwellenwerte verstärkt, bevor eine solche invasive Technologie genehmigt werden kann.