Rechtsradikaler Aktivist wegen Aufstachelung verurteilt ändert das Geschlecht und fordert: "Schickt mich in ein Frauengefängnis" | Der Sturm in Deutschland
Sven Liebich, ein deutscher rechtsextremer Aktivist, der wegen Hassverhetzung verurteilt wurde, hat sein rechtliches Geschlecht unter dem Selbstbestimmungsgesetz von 2024 in weiblich geändert und fordert nun eine Unterbringung in einem Frauengefängnis, was eine nationale Debatte über die Anwendung des Gesetzes ausgelöst hat.
Deutschlands Rechts-, Justiz- und Strafvollzugssysteme stehen vor einer grundlegenden Herausforderung, nachdem ein rechtsextremer Aktivist, der für homophobe Äußerungen bekannt war, wegen Hassverbrechen verurteilt und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde.
Während des Berufungsverfahrens entschloss sich der Aktivist jedoch, die Geschlechtsidentität zu ändern und wurde zu einer Frau – und beantragt nun, in eine Frauenanstalt eingewiesen zu werden.
Jahrelang war Sven Liebich als rechtsextreme Figur bekannt, die „zwischen den Regentropfen ging“ und oft die Grenzen der Legalität mit provokanten Äußerungen und Handlungen umging, die ihn außerhalb der Reichweite der Strafverfolgungsbehörden hielten.
Liebich wurde auch von den Nachrichtendiensten des Landes aufgrund seiner extremistischen Aktivitäten überwacht.
Nach Jahren homophober und ausländerfeindlicher Rhetorik, einschließlich einer Provokation im Konzentrationslager Buchenwald, wurde er strafrechtlich verfolgt und im Juli 2023 vom Landgericht Halle wegen Hetze, Verleumdung und Beleidigung verurteilt, wobei er eine Gefängnisstrafe von anderthalb Jahren erhielt.
Im November 2024, nachdem das Urteil bestätigt wurde, als sein Berufungsantrag vom Obersten Gericht abgelehnt wurde, beschloss Sven, sein Geschlecht zu ändern, und wurde Marla Svenja Liebich, indem er das 2024 erlassene „Selbstbestimmungsgesetz“ in Anspruch nahm.
Dieses Gesetz ermöglicht es Einzelpersonen, ihre Geschlechtszugehörigkeit in offiziellen Registern schnell über einen einfachen Prozess zu ändern: einen Antrag beim Einwohnermeldeamt einzureichen, drei Monate zu warten und eine Gebühr von fünfzehn Euro zu zahlen.
Die Gesetzgebung sollte es transgender Menschen erleichtern, Geschlechtsänderungen in offiziellen Registern vorzunehmen.
Laut der Zeitung _Der Spiegel_ könnten Marla Svenja Liebichs Motive nicht unbedingt mit der Geschlechtsidentität in Verbindung stehen.
„Liebichs Änderung beruhte auf dem Selbstbestimmungsgesetz, das die Rechte von transgender Personen stärkt“, berichtete die Zeitung, „aber es ist zweifelhaft, ob die Änderung echt ist: jahrelang war Liebich für rechtsextreme Ansichten bekannt und hatte zuvor anti-queere Äußerungen gemacht.
Noch im September 2023 beleidigte sie Mitglieder der LGBTQ-Community und sprach von ‚Trans-Faschismus.‘“
Liebich ging weiter und verklagte Medien, die sie als männlich bezeichneten, obwohl alle ihre Klagen von deutschen Gerichten abgewiesen wurden.
Das Dilemma liegt nun beim Justizministerium Sachsen, da das Gericht noch nicht offiziell darüber entschieden hat, ob sie gemäß ihrer offiziellen Geschlechtszuordnung in eine Frauenhaftanstalt in Chemnitz oder in eine Männerhaftanstalt aufgrund von Zweifeln an ihren Motiven für die Änderung eingewiesen werden soll.
Die Sorge in Deutschland ist, dass Liebich das neue Gesetz ausgenutzt hat, um es lächerlich zu machen, und dass dies andere Männer dazu ermutigen könnte, ihr Geschlecht zu ändern, um in Frauenstraßen eingewiesen zu werden.
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