Gericht erklärt Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Bahnfernverkehr für rechtswidrig
Ein Gericht hat einen Beschluss der Bundesnetzagentur zum Zugang zum deutschen Schienennetz für rechtswidrig erklärt. Die Deutsche-Bahn-Tochter DB InfraGo begrüßte das Urteil, während der italienische Anbieter Italo an seinen Plänen für einen Einstieg in den deutschen Fernverkehr festhält. Der Fall betrifft faire Wettbewerbsbedingungen auf einem ohnehin stark ausgelasteten Schienennetz.