Deutschlands höchstes Gericht bestätigt Schiedsvereinbarung, die nationales Recht ausschließt.
Wichtiger Urteil bestätigt die Freiheit, sich von deutschen AGB-Regeln vertraglich abzukoppeln.
Das Bundesgerichtshof Deutschlands hat die Gültigkeit eines Schiedsvereinbarung bestätigt, die ausdrücklich die Anwendung des deutschen Rechtssystems für Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließt.
Das wegweisende Urteil verstärkt das Prinzip der Parteiautonomie in Handelsverträgen und bestätigt, dass Unternehmen vereinbaren können, Streitigkeiten unter ausländischen Rechtsrahmen durch Schiedsgerichte zu entscheiden, ohne dass zwingend lokale Verbraucherschutzbestimmungen Anwendung finden müssen.